whatsbaufi GmbH, Fürstenwall 172 in 40217 Düsseldorf

 




 

 

 


Darlehensvermittlungsvertrag und vorvertragliche Information

(nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) und Juri Betger (nachfolgend „Vermittler“ genannt) schließen folgenden Darlehensvermittlungsvertrag:

1. Auftrag
1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen.
1.1.1 Der Vermittler hat Zugriff auf ca. 400 Finanzierungspartner. Bei dem Vermittler handelt es sich nicht um eine Bank, weswegen der Vermittler nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt ist.
1.1.2 Der Vermittler ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln.
1.1.3. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an den jeweiligen Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus.
1.1.4 Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen.
1.1.5 Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers.
1.1.6 Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfalten.

1.2 Der Vermittler kann darüber hinaus beauftragt werden, zusätzliche Beratungsleistungen zu den nachfolgenden Themen zu erbringen:

Ratenkredite, Bausparen, Girokonten

2. Leistungsentgelt/Kosten
2.1. Für den Nachweis oder die Vermittlung eines Darlehens schuldet der Auftraggeber dem Vermittler kein Entgelt.

2.2. Der Vermittler erhält von dem in Aussicht genommenen Darlehensgeber bei erfolgreicher Vermittlung ein Leistungsentgelt. Das bedeutet, dass mit Bezahlung der Darlehensraten und/oder gegebenenfalls anfallender Gebühren an den Darlehensgeber auch die Dienstleistung des Vermittlers abgegolten ist. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und der Aushändigung des vorliegenden Dokuments steht die für den Auftraggeber am besten geeignetste Finanzierungslösung noch nicht fest. Der tatsächliche Betrag der Vergütung des Vermittlers wird dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, und zwar in dem ESIS-Merkblatt, das dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt wird. Anhand der nachstehenden Angaben kann der Auftraggeber jedoch schon eine Einschätzung vornehmen, in welcher Größenordnung sich das Leistungsentgelt bewegen wird.



Produktangebot: Baufinanzierung
Entgeltrahmen: 0 – 4 % (berechnet in % von der Bruttodarlehenssumme)
Hinzukommen kann noch eine variable Vergütung für das von dem Vermittler in einem gesamten Kalenderjahr vermittelte gesamte Darlehensvolumen, die auch von der Erfüllung weiterer qualitativer Kriterien abhängig sein kann. Diese mögliche Sondervergütung steht jedoch zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Darlehensanfrage noch nicht fest. Weitere Leistungsentgelte –auch in Form von sonstigen Anreizen – bestehen nicht.

2.3. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag fallen für den Auftraggeber keine Steuern oder vergleichbare Kosten an. Bei insoweit auftretenden Fragen wird sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder seinen Steuerberater wenden.

3. Auslagenersatz
3.1. Neben dem Leistungsentgelt gem. 2.2. hat der Vermittler keinen Anspruch auf Erstattung gegebenenfalls entstandener Auslagen.

4. Rechte und Pflichten der Vertragspartner
4.1. Der Auftraggeber darf die Dienste anderer Vermittler in Anspruch nehmen.

4.2. Der Auftraggeber unterrichtet den Vermittler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren.
4.3. Der Vermittler ist zur kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet. Er erbringt gegenüber dem Auftraggeber Beratungsdienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens des Vermittlers ist die Vermittlung von Baufinanzierungsdarlehen und weiteren Finanzprodukten sowie die hierauf bezogene Beratung.
4.4. Mit dem vorliegenden Vertrag kommt der Vermittler auch seiner gesetzlichen Pflicht gem. Art.
246 b § 2 Abs. 1 iVm Art. 246 b § 2 Abs. 1 EGBGB nach.
4.5. Soweit der Auftraggeber die Beratungsleistung gem. Ziffer 1.2 dieses Vertrages auf zusätzliche Produkte erweitert, die außerhalb der Tätigkeit des Vermittlers liegen, erfüllt der Vermittler seine Beratungsleistung nach, indem er den Kunden an einen Qualitypool-Vermittler mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt verweist.

5. Streitschlichtung
5.1. Ansprechpartner für Beschwerden des Auftraggebers ist der Vermittler. Kontaktdaten des Vermittlers findet der Auftraggeber auf Seite 1 des Dokuments.
5.2. Der Auftraggeber kann auch die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt am Main anrufen.

6. Angaben des Vermittlers
Beschreibung der Beraterqualifikation: Immobiliardarlehensvermittler Gem. § 34i Abs. 1 S. 1 GewO
Darlehnsvermittler Gem. §34c Abs. 1 GewO (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Registrierungsnummer:
Immobiliardarlehensvermittler Gem. §34i Abs. 1 Satz 1 GewO: D-W-119-L4TP-97

Aufsichtsbehörde:
Zuständige Aufsicht und Erlaubnisbehörde für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler Gem. § 34i Abs. 1 S. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
https://www.duesseldorf.ihk.de

Zuständige Aufsicht und Erlaubnisbehörde für die Tätigkeit als
Darlehnsvermittler Gem. §34c Abs. 1 GewO:
Gewerbeamt Düsseldorf
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten – 32/3
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf



Kontakt

 Bitte senden Sie mir die erforderlichen Vertragsdokumente per Mail und per Post. Ich bin mir bewusst, dass eine sichere Übertragung per Email nicht immer gewährleistet ist.

 Bitte senden Sie mir die erforderlichen Vertragsdokumente nur per Post.

Einwilligungserklärung

 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass zum Angebot weiterer Beratungsleistungen, die nicht Teil dieses Vertrages sind, insbesondere aus dem Finanzierungs-, Kredit- und Geldanlagenbereich, der Vermittler, ein Unterbevollmächtigter, insbesondere die Qualitypool GmbH und/oder ein anderer Vertriebspartner der Qualitypool GmbH, mich telefonisch, per SMS oder elektronischer Post kontaktiert. Ich bin damit einverstanden, dass die vom Vermittler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

Die vorstehende Einwilligung ist freiwillig und für den Vertragsschluss nicht erforderlich. Ich kann sie jederzeit durch eine formlose Mitteilung über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen:

per Post: whatsbaufi GmbH, Fürstenwall 172, 40217 Düsseldorf

per E-Mail: info@whatsbaufi.de

per SMS: 0173 1981 666


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Ort, Datum Kunde Ort, Datum Vermittler

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Ort, Datum Kunde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertrags-schluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an den Vermittler. Kontaktdaten des Vermittlers findet der Auftraggeber auf Seite 1 des Dokuments.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung